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Tierschutzgesetz in der Schweiz
In der Schweiz ist der Tierschutz seit 1981 fest im Gesetz verankert. Seitdem hat das Gesetz aber auch verschiedene Novellierungen durchlaufen. Mit dem Gesetz wird der Tierschutz gesamtschweizerisch geregelt und gilt in jedem Kanton.
Richtlinien
Festgehalten sind Regeln zur Tierhaltung, zur Zucht, zu gentechnischen Veränderungen an Tieren, zum Handel, zur Werbung mit Tieren, zu Tiertransporten, zu Eingriffen an Tieren, zu Tierversuchen, zur Schlachtung von Tieren, zu verbotenen Handlungen an Tieren, zu Forschungsbeiträgen und Förderungen von Tierschutzprojekten, zu Verhaltungsmaßnahmen und Rechtsschutz, zu Strafbestimmungen und zu Durchführungsbestimmungen.
Grundsätze
Die Richtlinien unterliegen bestimmten Grundsätzen. So sind Tiere so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Soweit es der Verwendungszweck zulässt, soll für das Wohlbefinden der Tiere gesorgt werden. Weiterhin darf niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.
Kritik am Gesetz
Am schweizerischen Tierschutzgesetz wird die nicht ausreichende Präzision bemängelt. Es wird ausgeführt, dass das deutsche Tierschutzgesetz in vielen Punkten eindeutiger und restriktiver sei.
Weiterhin wird kritisiert, dass das Gesetz vom Bund und den Kantonen nicht richtig angewendet wird. Man wünscht sich prinzipiell eine Verbesserung der Rechtslage der Tiere.
Lob am Gesetz
Prinzipiell begrüßt, wird die 2003 verabschiedete Gesetzesnovellierung zum Tier als Sache. Seit diesem Jahr gelten Tiere in der Schweiz nicht mehr als Sache.
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